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Was Sie von
uns erwarten können

Praktisch gedacht fair gemacht
Mietwohnungen

Aktuelle Mietangebote

Ob Wohnung oder Kfz Stellplatz, bei unseren Mietangeboten lohnt sich ein regelmäßiger Blick. Immer wieder werden Wohnungen frei und vielleicht ist schon bald genau das Passende für Sie dabei. Wichtig zu wissen, unsere Objekte vermieten wir ausschließlich an Mitglieder der AWG Gruiten eG. Das ist Teil unseres Genossenschaftsgedankens. Statt einer Kaution oder Maklergebühr zeichnen Sie Genossenschaftsanteile und investieren damit in ein faires, gemeinschaftliches Miteinander.

Aktuelle Mietangebote
Handwerker

Mängel und Schäden melden

Ist in Ihrer Wohnung etwas defekt oder funktioniert nicht richtig? Dann geben Sie uns bitte kurz Bescheid. Je früher wir davon erfahren, desto schneller können wir uns kümmern und eventuelle Folgeschäden vermeiden.

Schaden melden & Reparatur anfragen
Notfall

Im Notfall für Sie da

Bitte melden Sie Störungen außerhalb unserer Geschäftszeiten nur bei den Firmen, die auf dieser Seite genannt sind. Mit diesen Partnern haben wir feste, günstige Konditionen vereinbart.

Wenn Sie stattdessen ein anderes Unternehmen beauftragen, müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten leider weiterberechnen.

Notdienste außerhalb der Geschäftszeiten nutzen Sie bitte nur, wenn es wirklich nicht anders geht. So lassen sich die hohen Zuschläge vermeiden.


Im Notfall für Sie da
Wohngeld

Steht Ihnen Wohngeld zu?

Viele Haushalte mit kleinem Einkommen kommen bei den Wohnkosten an ihre Grenzen. Wer keine Grundsicherung bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten und damit Miete oder Belastungen fürs eigene Zuhause spürbar entlasten.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und trägt dazu bei, dass Wohnen bezahlbar bleibt.

Wohngeld nutzen, wenn es eng wird

Ihr direkter
Draht zu uns

Sie interessieren sich für ein Objekt und haben noch Fragen. Melden Sie sich einfach bei uns. In einem persönlichen Gespräch klären wir alles in Ruhe. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

FAQ: Häufige Fragen
und Antworten


Satzung klingt erstmal streng. Im Grunde ist sie das Regelwerk, auf das sich alle Mitglieder gemeinsam verständigen. Darin ist festgehalten, wofür die Genossenschaft da ist, wie sie organisiert ist und welche Rechte und Pflichten Mitglieder und Verantwortliche haben.

Man kann sagen, die Satzung ist so etwas wie die gemeinsame Spielregel für das Zusammenleben in der Genossenschaft. Deshalb wird sie auch ernst genommen und ändern kann sie nur die Mitgliederversammlung.

Genossenschaftsorgane sind die festen Gremien, über die eine Genossenschaft organisiert ist und Entscheidungen trifft. Sie sorgen dafür, dass Mitbestimmung, Kontrolle und Geschäftsführung klar geregelt sind.

Das wichtigste Organ ist die Mitgliederversammlung. Dort hat jedes Mitglied eine Stimme. Sie wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht die Geschäftsführung. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse um.

In eine Hausordnung für ein Mehrfamilienhaus dürfen Regelungen aufgenommen werden, die im Interesse eines reibungslosen Zusammenlebens aller Hausbewohner, zum Schutz des Gebäudes sowie zur allgemeinen Ordnung und Sicherheit erforderlich sind.

Eine vom Vermieter aufgestellte Hausordnung darf die vertraglichen Rechte der Mieter nicht beschränken. Sie kann insbesondere keine neuen Vertragspflichten begründen und keine gesetzlichen oder vertraglich eingeräumten Gebrauchsrechte einschränken. Zulässig sind vor allem Ordnungsregeln, die das Zusammenleben strukturieren und typische Nutzungskonflikte in gemeinschaftlich genutzten Bereichen vermeiden helfen.

Kurz gesagt ist eine Hausordnung im Mehrfamilienhaus ein wichtiges Instrument, um das Miteinander in einem geordneten Rahmen zu gestalten. Wenn alle Mieter die Regeln kennen und sich daran halten, kann das zu einem guten Verhältnis im Haus beitragen. Voraussetzung bleibt ein respektvolles, vertrauensvolles Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme im Alltag.

Ja. In den Mietverträgen der AWG Gruiten eG ist grundsätzlich geregelt, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter übernommen werden.